Förderprogramm Bürgerbusse: Betriebskonzept
Anforderungen an das Betriebskonzept
Das Land Hessen fördert im Rahmen der Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ (landhatzukunft.hessen.de) in den Jahren 2018 und 2019 Bürgerbusprojekte als ergänzendes Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Hier werden die Eigenschaften und Bedingungen formuliert, die ein Betriebskonzept enthalten muss, um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden.
Das Betriebskonzept besteht aus vier Bereichen: Organisation, Finanzen und Bericht/Reporting und Verkehrliches Konzept (Einpassung in die bestehende Struktur des ÖPNV).
Organisation
Für den Betrieb eines Bürgerbusses sind eine zuverlässige Organisationsstruktur und eine ausreichende Anzahl an Freiwilligen als Fahrpersonal und im Telefondienst wichtige Voraussetzungen. Als Faustregel gilt hier: mindestens ein Fahrer pro Betriebstag. Die Mindestanforderung für eine Förderung liegt bei zwei Betriebstagen pro Woche. Alle Fahrer müssen zudem den „kleinen Personenbeförderungsschein“ vorweisen können. Dabei handelt es sich um eine ärztliche Untersuchung zur Fahrtauglichkeit.
Der Betrieb des Bürgerbusses sollte idealerweise in eine Vereinsstruktur eingebettet sein. Nicht immer ist es notwendig, einen neuen Verein zu gründen, vielfach besteht auch die Möglichkeit an bestehende Vereinsstrukturen anzuknüpfen bzw. diese zu erweitern. Die Gemeindeverwaltung einzubinden ist in jedem Fall hilfreich, sie sollte das Projekt zumindest ideell unterstützen.
Finanzen und Bericht/Reporting
Der Bürgerbus soll langfristig Bestand haben. Dazu ist es erforderlich zusätzlich zur Anschubfinanzierung (Fahrzeug = Anschubfinanzierung) Einnahmen über Spenden, Mitgliedsbeiträge und Werbung zu generieren. Das dem Förderprogramm zugrundeliegende Modell lässt Fahrgeldeinnahmen grundsätzlich nicht zu. Allerdings besteht die Möglichkeit, den Kleinbus in ein Carsharing-System zu integrieren. Eine nachhaltige Finanzierung kann durch einen weiteren Nutzungszweck gesichert werden. Jeder weitere Nutzungszweck darf den Betrieb als Bürgerbus allerdings nicht beeinträchtigen. Ein Geschäftsmodell zur nachhaltigen Finanzierung kann mit Unterstützung durch die Landesstiftung erarbeitet werden.
Verkehrliches Konzept
Bürgerbusse in Hessen sollen den ÖPNV ergänzen und grundsätzlich nicht parallel zum ÖPNV verkehren. Bei einem Bürgerbus, der mit einer Konzession (nach PBefG) verkehren soll, muss ein eigener Tarif erhoben werden, bei anderen Modellen nicht. Bei konzessionierten Bürgerbusverkehren sind erheblich mehr rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen zu erfüllen. Das Fachzentrum oder die jeweilige Lokale Nahverkehrsorganisation (LNO) können hierbei beratend zur Seite stehen.
Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen Komponenten des verkehrlichen Betriebskonzeptes dar, die im Rahmen der einzureichenden Unterlagen zu berücksichtigen sind und die mit den Kriterien abgeglichen werden.
| Komponenten des Bürgerbusverkehrskonzeptes |
1 | Bedienungsgebiet
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2 | Erreichbarkeit von Einrichtungen und Wohngebieten
Hinweis: der Bürgerbus soll auch ÖPNV-Halte anfahren, darf aber kein Parallelverkehr sein |
3 | Betriebszeiten
Hinweis: der Bürgerbus muss an mindestens zwei Werktagen pro Woche verkehren |
4 | Zielgruppe
Hinweis: der Bürgerbus muss grundsätzlich für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar sein und darf niemanden ohne wichtigen Grund von der Beförderung ausschließen. Eine begründete Fokussierung auf bestimmte Zielgruppen ist allerdings zulässig. |
5 | Planerische Abstimmung mit Lokaler Nahverkehrsorganisation (LNO)
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6 | Berichtspflicht
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Betreuung der Fördermaßnahme | Planerische Anfragen zur Fördermaßnahme |
Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ Gerichtsstraße 2 | Fachzentrum für Mobilität im ländlichen Raum House of Logistics and Mobility (HoLM) |