Landesstiftung Miteinander in Hessen

Informationen zum Bürgerbus

Förderprogramm des Landes Hessen im Rahmen der Offensive
„Land hat Zukunft – Heimat Hessen“

Was ist ein Bürgerbus?

„Bürger fahren Bürger“ lautet das Motto überall dort, wo bereits ein Bürgerbus betrieben wird. Ein solches Angebot zeichnet sich dadurch aus, dass ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer ein Fahrzeug auf Strecken lenken, die für eine regelmäßige Bedienung im ÖPNV wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Bürgerbusse ergänzen die bestehenden Mobilitätsangebote, sie können und sollen den ÖPNV nicht ersetzen. Durch das bürgerschaftliche Engagement wird die Lebensqualität gesteigert und der lokale Zusammenhalt gefördert. Ein Bürgerbus verbessert in der Regel die Anbindung der Ortsteile an den Hauptort und trägt dazu bei, dass vor allem ältere Menschen ihre Grundversorgung sicherstellen und die bestehende Infrastruktur (Ärzte, Apotheken, Lebensmittelmärke etc.) weiterhin nutzen können. Der Kleinbus ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Vehikel zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und zur Verbesserung des Mobilitätsangebotes.

Ziel der Förderung

Neben dem regulären ÖPNV sowie den flexiblen Bedienungsformen (Anruf-Sammeltaxi, Rufbus) tragen Bürgerbusse zur Mobilitätssicherung in ländlichen Gebieten bei. Um freiwillig Engagierten / Ehrenamtlichen die Einführung und den Betrieb von Bürgerbussen zu erleichtern, fördert das Land Hessen Bürgerbusprojekte in 2018 und 2019 im Rahmen der Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ durch Beratung (Know-how-Transfer) und Sachleistungen. Zentraler Bestandteil der Förderung sind Kleinbusse, die den Vereinen/Initiativen/Gruppen als Anschubfinanzierung für ihr Projekt übereignet werden. Voraussetzung dafür ist ein Betriebskonzept. Zentrale Aspekte dieses Konzepts sind u.a. Nutzung und Auslastung des Kleinbusses sowie die Nachhaltigkeit des Projekts.

Beratung 

Ein Bürgerbus wird auf der örtlichen Ebene entwickelt und ist immer ein individuelles Projekt. Es ist ein diskussions- und beratungsintensives Projekt, bei dem es darum geht, fachliche Fragen zu klären, Menschen zur Mitarbeit zu motivieren und den Bus als Ergänzung in die bestehenden Strukturen des regulären ÖPNV einzupassen. Bei diesem Entwicklungsprozess werden die Akteure vor Ort von der Landesstiftung Miteinander-in-Hessen und dem Fachzentrum Mobilität im ländlichen Raum beraten und begleitet. Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist das oben genannte Betriebskonzept.

Die Beratung berücksichtigt alle relevanten Aspekte: Bedarfsermittlung, Vereinsgründung oder Anpassung, Finanzierung, Versicherung und Öffentlichkeitsarbeit/Werbung. 

Wie funktioniert die Förderung?

Zunächst können Vereine, Gruppen, Initiativen und Kommunen ihr Interesse an der Einrichtung eines Bürgerbusses bekunden, indem sie das Formular „Interessenbekundung“ ausfüllen und an die Landesstiftung Miteinander-in-Hessen“ senden.

Die Landesstiftung prüft in Abstimmung mit dem Fachzentrum Mobilität im ländlichen Raum, ob die Voraussetzungen zur Aufnahme in das Förderprogramm gegeben sind. Neben dem Engagement vor Ort spielen hier die Gegebenheiten des lokalen Nahverkehrs eine Rolle. Im Anschluss an die Vorprüfung findet ein Gespräch mit den Initiatoren vor Ort statt und im Idealfall können die Arbeiten am Betriebskonzept beginnen. Auf Basis des Betriebskonzepts entscheidet der Lenkungskreis Bürgerbusse*, ob das Projekt in das Förderprogramm aufgenommen wird.

Wer kann die Förderung beantragen?

In Bezug auf die Interessenbekundung gibt es keine Einschränkungen. Die Entscheidung wird auf Basis des Betriebskonzeptes getroffen.

Was wird gefördert?

Der gesamte Beratungsprozess sowie Sachleistungen in Form eines Fahrzeugs (Kleinbus) und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus können Kosten für Schulungen und Trainings übernommen werden.

Voraussetzung zur Aufnahme in das Förderprogramm

Vor Ort muss ein Betriebskonzept für einen Bürgerbus inkl. Finanzierung entwickelt werden. Alternativ: ein Konzept zur Weiterentwicklung eines bestehenden Bürgerbusses.

Kriterien

Der Bedarf muss vorhanden und die Mindestanforderungen müssen erfüllt sein: ausreichende Anzahl ehrenamtlicher Fahrerinnen und Fahrer, kein Parallelverkehr zum ÖPNV, langfristiges Finanzierungskonzept inkl. Ersatzbeschaffung für ein Fahrzeug, positive Prognose für die zukünftige Entwicklung.

Wer entscheidet

Der Lenkungskreis Bürgerbusse anhand des vorgelegten Betriebskonzeptes.

Lenkungskreis Bürgerbusse

Dem Lenkungskreis gehören Vertreter des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ und des Fachzentrums Mobilität im ländlichen Raum an.

Laufzeit des Förderprogramms

In den Jahren 2018 bis 2022 wurden insgesamt 85 Fahrzeuge übergeben. Die 25 zuletzt herausgegebenen Fahrzeuge werden sogar vollelektrisch angetrieben. Der Hessische Landtag stellt in den Jahren 2023 und 2024 erneut Mittel für eine Fortsetzung des Bürgerbusprogrammes bereit. Auf dieser Basis hat das Hessische Verkehrsministerium eine europaweite Ausschreibung für die Beschaffung weiterer Elektrofahrzeuge gestartet. Nach aktuellem Stand erwarten wir mindestens 40 neue Fahrzeuge, die den Bürgerbusinitiativen zur Verfügung gestellt werden können. Ergänzend stellt das Land Hessen erneut kompatible Ladepunkte bereit. Die Landesstiftung bleibt auch in den kommenden Jahren die zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Bürgerbus.