Fahrsicherheitstraining
Falsche Einschätzung der Situation und unangemessene Reaktionen können schnell zu Unfällen führen. Der sichere Umgang mit dem Bürgerbus und eine vorausschauende, angepasste Fahrweise hingegen tragen wesentlich dazu bei, dass Gefahren rechtzeitig erkannt, richtig eingeschätzt und vermieden werden.
Aus diesem Grund hat die Landesstiftung Termine bei verschiedenen Verkehrsübungsplätzen in Hessen reserviert und das Land Hessen übernimmt zunächst die Kosten für sechs Fahrer*innen pro Initiative. Das Training erfolgt mit Ihrem geförderten Bürgerbus, sodass Sie das Fahrzeug während des Trainings bestens kennenlernen können.
Anforderungen an Fahrer*innen von Bürgerbussen
Die Bürgerbusfahrer*innen übernehmen eine große Verantwortung für ihre Fahrgäste und gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer*innen. Die Tauglichkeit der Fahrer*innen zu prüfen und sie auf die Aufgabe vorzubereiten gehört daher zu den Pflichten jeder Bürgerbusinitiative. Hier geht es um Prävention und Selbstschutz für den Fall der Fälle – von dem wir alle hoffen, dass er nie eintritt.
Um diese Sicherheit gewährleisten zu können, müssen die Fahrer*innen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Besitz eines aktuellen Führerscheins (i.d.R. Fahrerlaubnis Klasse B/alt 3)
- Vorliegen eines augenärztlichen Gutachtens, eines ärztlichen Gutachtens und eines Leistungsgutachtens (Reaktionstest) vom Arbeitsmediziner, die die Eignung zum Führen eines Bürgerbusses bestätigen (alle nicht älter als zwei Jahre)
Eine Ortskundeprüfung oder Ähnliches wird nicht verlangt!
In der Regel erstellen Arbeitsmediziner die drei Gutachten im Rahmen EINER Untersuchung. Die Maßnahmen sind nicht als Hürden, sondern als verantwortungsbewusster Umgang mit dem Engagement der Freiwilligen zu verstehen.
Geflüchtete als Bürgerbusfahrer*innen
Der Einsatz von Geflüchteten als Fahrer*innen ist möglich. Beachten Sie bitte, dass die Anforderungen an Fahrer*innen ebenfalls vollständig zum Tragen kommen. Dafür müssen die Geflüchteten im Besitz eines EU-Führerscheins sein. Ist dies nicht der Fall, sind ggf. zusätzliche Fahrstunden und eine Fahrprüfung zum Erwerb des Führerscheins erforderlich. Kontaktieren Sie zur individuellen Prüfung bitte die zuständige Führerscheinstelle. Darüber hinaus empfehlen wir den Aufenthaltsstatus der Geflüchteten zu berücksichtigen und ggf. zu prüfen.