Landesstiftung Miteinander in Hessen

Trainingsinhalte des Fahrsicherheitstrainings:

1. Psychologie und Wahrnehmung im Straßenverkehr

2. Fahrbahnzustände und Fahrweise

3. Richtiges Bremsverhalten

4. Kurvenfahrt

5. Ausweichen

Anforderungen an Fahrer*innen von Bürgerbussen

Die Bürgerbusfahrer*innen übernehmen eine große Verantwortung für ihre Fahrgäste und gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer*innen. Die Tauglichkeit der Fahrer*innen zu prüfen und sie auf die Aufgabe vorzubereiten gehört daher zu den Pflichten jeder Bürgerbusinitiative. Hier geht es um Prävention und Selbstschutz für den Fall der Fälle – von dem wir alle hoffen, dass er nie eintritt.

Um diese Sicherheit gewährleisten zu können, müssen die FahrerInnen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erlangen. Diese erhalten Sie, unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ihren Führerschein der Klasse B (alt 3), in dessen besitz Sie seit mind. 2 Jahren sind
  • Ein aktuelles Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Eignung
  • Eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr),
  • Eine Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre), um ausreichendes Sehvermögen nachzuweisen

Bitte beachten Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses die Bestätigung des Hessischen Verkehrsministeriums, dass Sie von der Gebührenpflicht befreien kann.


Fahrsicherheitstraining

Falsche Einschätzung der Situation und unangemessene Reaktionen können schnell zu Unfällen führen. Der sichere Umgang mit dem Bürgerbus und eine vorausschauende, angepasste Fahrweise hingegen tragen wesentlich dazu bei, dass Gefahren rechtzeitig erkannt, richtig eingeschätzt und vermieden werden.


Aus diesem Grund hat die Landesstiftung Termine bei verschiedenen Verkehrsübungsplätzen in Hessen reserviert und das Land Hessen übernimmt zunächst die Kosten für sechs Fahrer*innen pro Initiative. Das Training erfolgt mit Ihrem geförderten Bürgerbus, sodass Sie das Fahrzeug während des Trainings bestens kennenlernen können.


Geflüchtete als Bürgerbusfahrer*innen

Der Einsatz von Geflüchteten als Fahrer*innen ist möglich. Beachten Sie bitte, dass die Anforderungen an Fahrer*innen ebenfalls vollständig zum Tragen kommen. Dafür müssen die Geflüchteten im Besitz eines EU-Führerscheins sein. Ist dies nicht der Fall, sind ggf. zusätzliche Fahrstunden und eine Fahrprüfung zum Erwerb des Führerscheins erforderlich. Kontaktieren Sie zur individuellen Prüfung bitte die zuständige Führerscheinstelle. Darüber hinaus empfehlen wir den Aufenthaltsstatus der Geflüchteten zu berücksichtigen und ggf. zu prüfen.

Achtung!

Die Bürgerbus-Servicestelle wurde im Rahmen des Förderprogramm bis zum Jahr 2026 verlängert. Im Februar 2023 wurde der Haushalt vom Hessischen Landtag beschlossen und hat damit die Voraussetzungen für weitere Bürgerbusse geschaffen. Die Kooperation zwischen der Landesstiftung und dem Hessischen Verkehrsministerium in Sachen Bürgerbus wird bis Ende 2026 fortgesetzt.