Landesstiftung Miteinander in Hessen

Anforderungen

Die Landesstiftung Miteinander-in-Hessen fördert innerhalb ihrer verfassungsgemäßen Zwecke Initiativen und Vorhaben, die dem Aufbau und der Fortentwicklung privater und freiwilliger Lösungen von Zukunftsaufgaben dienen und staatliches Handeln durch bürgerschaftliches Engagement sinnvoll ergänzen.

Hierunter fallen solche Projekte, die eine Stärkung des Verantwortungsbewusstseins des Einzelnen für das Gemeinwohl und die Verbesserung des Zusammenhalts in der Gesellschaft zum Zweck haben. Die Vorhaben müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten,
  • gesellschaftliche Zukunftsfragen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger Hessens voranbringen oder Bewährtes bewahren helfen,
  • einen modellhaften Charakter haben,
  • übertragbar und nachhaltig sein,
  • die Kooperation gesellschaftlicher Akteure fördern,
  • das Außenbild des Landes in Deutschland und der EU stärken und
  • einen Beitrag zur Förderung der hessischen Identität aufweisen.

Das Vorhaben muss steuerbegünstigten Aktivitäten im Sinne der § 52 bis 54 der Abgabenordnung dienen.

Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, deren Erfolg direkt im Land Hessen realisiert werden kann. Der Antragsteller sollte seinen Sitz in Hessen haben.

Ausschlussgründe

Folgende Vorhaben sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen:

  • Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen,
  • vor einer Finanzierungszusage begonnene Projekte / laufende Projekte,
  • Zustiftungen in das Vermögen anderer Stiftungen , soweit es sich nicht um neu zu gründende Bürgerstiftungen handelt,
  • Förderung von Vorhaben, bei denen der Antragsteller nicht der Projektträger ist und
  • institutionelle Förderungen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unter „Förderrichtlinien“ und unter „Presse und Downloads“ zum Download bereitstehenden Richtlinie für die Vergabe von Stiftungsmitteln (Förderanträge Dritter) der Landesstiftung Miteinander-in-Hessen.