Förderrichtlinien
Die Landesstiftung Miteinander-in-Hessen ist operativ und fördernd tätig. Sie fördert innerhalb ihrer satzungsgemäßen Zwecke Projekte Dritter, die einen hohen Nutzen für die Allgemeinheit versprechen.
Die Förderung von Vorhaben Dritter dient steuerbegünstigten Aktivitäten i.S.v. §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung.