Landesstiftung Miteinander in Hessen

Sie wurden als Stützpunkt ausgewählt.
Wie geht es nun weiter?

Als neuer Stützpunkt nehmen Sie (sowohl als Stützpunktleitende, als auch die Di@-Lotsinnen und -Lotsen) an einer Schulung durch das „Institut für Medienpädagogik und Kommunikation e. V.“ (MuK) teil. Die Schulung ist in zwei Module aufgeteilt und findet in der Regel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Bitte entnehmen Sie die genauen Daten der untenstehenden Tabelle. Die beiden Module der Di@-Lotsenschulung sind eine Mischung aus Theorie- und Praxiseinheiten und beinhalten Themen, Methoden und Tools für den Einsatz in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Zielgruppe älterer Menschen. Für die praktische Planung und Umsetzung der Senior*innenberatungen werden mediale Themenschwerpunkte vorgestellt und Sie werden in digitale Tools, Werkzeuge, Apps und Internetangebote eingeführt. Damit erhalten die zukünftigen Di@-Lotsinnen und -Lotsen einen Methodenmix, um eigenständig abwechslungsreiche, kreative und aktivierende Beratungen anbieten zu können. Im Anschluss an die Schulungen erhalten Sie vom MuK einen USB-Stick mit den wichtigsten Inhalten, alle Teilnehmenden erhalten außerdem ein entsprechendes Teilnahmezertifikat.

Übersicht der geplanten Schulungstermine
1. Halbjahr 2023:

Online-Fortbildung (jeweils von 15.00-18.00) Abschlussveranstaltung (jeweils 16.00 - max. 17.30 Uhr Stützpunkte
Dienstag + Mittwoch
16. +17.05.2023
Mittwoch 29.06.2023
Montag + Dienstag
22. +23.05.2023
Montag 03.07.2023
Mittwoch + Donnerstag 24.+25.05.2023 Mittwoch 05.07.2023
Dienstag + Mittwoch 13.+14.06.2023 Dienstag 25.07.2023
Mittwoch + Donnerstag 21.+22.06.2023 Mittwoch 31.07.2023

Um sich zu einer Schulung anzumelden, verwenden Sie bitte ausschließlich folgendes Anmeldeformular. Die Schulung ist für alle Stützpunktleitenden und alle Di@-Lotsinnen und -lotsen offen, egal, ob schon länger im Projekt, oder gerade neu dazugekommen.

Download Anmeldeformular

Bitte sende Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an folgende E-Mail-Adresse: Dia@Stiftung-mih.de

Voraussetzungen eines Di@-Lotsen

Im Folgenden haben wir einige Aspekte zusammengetragen, die Ihnen einen ersten Eindruck davon vermitteln sollen, welche Voraussetzungen Sie für die Tätigkeit einer Di@-Lotsin oder eines Di@-Lotsen unter anderem mitbringen sollten. Jeder Di@-Lotsen-Stützpunkt hat natürlich seine individuellen Konzepte und Voraussetzungen. Sie sollten daher in jedem Fall den persönlichen Kontakt mit den Stützpunktleitenden suchen, um alle offenen Fragen zu klären.

  • Freude am Arbeiten mit Erwachsenen und die Wertschätzung der älteren Generation.
  • Eigene Erfahrungen in der Wissensvermittlung und die Fähigkeit, sich in die Lebenswelten der Teilnehmenden hineinzuversetzen. Das heißt nicht, dass Sie eine Person mit IT-Expertise sein müssen, jedoch in der Lage sein sollten, die gängigen IT-Geräte und -Anwendungen zu vermitteln. Z.B. die Bedienung eines Computers, Laptops oder Handys. Die Handhabung von MS-Office und Firefox und die Einrichtung eines WhatsApp-Kontos, Online-Banking, etc.
  • Sie übernehmen die Rolle einer fördernden und unterstützenden Person und stärken die Lernfähigkeit und Eigenständigkeit der Teilnehmenden.
  • Sie gehen auf die Stärken und Schwächen, sowie die individuellen digitalen Wünsche der Teilnehmenden ein.
  • Sie sind in der Lage Inhalte geduldig und emphatisch zu vermitteln.

 

EDV – Beantragung der Zuwendung

Jedem Stützpunkt, der aufgenommen wird, steht ein Budget in Höhe von € 1.500 zur individuellen Verwendung für seine EDV-Ausstattung zur Verfügung. Um die Mittel zu beantragen, füllen Sie bitte den digitalen Online-Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus. Dieser wird dann direkt an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Hessischen Staatskanzlei, Abteilung Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung geschickt.

Zum Online-Antrag

Anschließend erhalten Sie von genannter Stelle Ihren Zuwendungsbescheid. Sobald dieser bei Ihnen eingegangen ist, müssen Sie die bewilligten Mittel abrufen. Zum Abruf genügt eine formlose E-Mail an: ressortkoordination@digitales.hessen.de Die Mail muss folgende Informationen enthalten: Höhe der bewilligten Mittel, Empfangsbestätigung des Zuwendungsbescheids (die als Dokument am Bescheid angehängt ist) und einen Nachweis der Bankverbindung. Der Mittelabruf ist spätestens bis zum 10.12. innerhalb des Jahres Ihrer Ernennung einzureichen.

Erst nachdem Sie die Mittel abgerufen haben, können Sie die gewünschte Ausstattung selbständig bei einem Händler Ihrer Wahl bestellen/einkaufen. Die Rechnung(en) reichen Sie bei der unten genannten Adresse ein. Bitte beachten Sie, dass die Mittel für die EDV bis zum Jahresende Ihrer Ernennung (31.12.) verausgabt werden müssen.

Zusätzlich benötigen Sie einen „Verwendungsnachweis“ zur Technikförderung, der Ihnen vorausgefüllt (Name, Datum des Bescheids, etc.) zusammen mit dem Zuwendungsbescheid zugeht. Wir bitten Sie, diesen bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres einzureichen. Für dieses Projekt reicht ein einfacher Verwendungsnachweis aus. Dies bedeutet, dass Sie keine Kopien von Belegen oder Rechnungen benötigen. Sie können sich demnach auf eine kurze Beschreibung der Projektumsetzung im Sachbericht und einer Auflistung der erworbenen Ausstattung im zahlenmäßigen Nachweis beschränken. Den unterschriebenen Nachweis können Sie gerne als Scan per E-Mail an: ressortkoordination@digitales.hessen.de senden. Es ist nicht notwendig, den Nachweis ausgedruckt in zweifacher Version zu verschicken.

Download Verwendungsnachweis

Alle Fragen zum Thema EDV beantwortet Ihnen gerne:

Ansprechperson:

Hessischen Staatskanzlei
Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Frau Marie-Claire Brenner
Georg-August-Zinn-Str. 1
65183 Wiesbaden
E-Mail: marie-claire.brenner@digitales.hessen.de

Welche EDV kann ich bestellen?

Hier finden Sie eine Liste von Produkten mit Preisangaben, die als Orientierung dienen soll, welche Ausstattung bisher von anderen Stützpunkten bestellt wurde.

Download EDV-Liste

Versicherungsschutz

Hessen hat als erstes Bundesland bereits im Jahr 2003 mit der SV SparkassenVersicherung private Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen, damit den Ehrenamtlichen aus ihrem selbstlosen Einsatz für die Gemeinschaft keine Nachteile entstehen. Den Versicherungsschutz, den freiwillig Engagierte erhalten können, bestätigt die SV SparkassenVersicherung gerne auch für die Di@-Lotsinnen und -Lotsen, die von den jeweiligen Landkreisen und/oder Stützpunkten vermittelt werden. Für Personen, die diese Tätigkeit komplett allein und ohne Vermittlung durchführen, besteht hingegen kein Versicherungsschutz, da die Tätigkeit innerhalb einer Vereinigung eine elementare Voraussetzung ist. Zu beachten ist, dass für Schäden, die während der Einweisung durch die Di@-Lotsinnen und -Lotsen an den digitalen Geräten oder den darauf gespeicherten Daten entstehen, in aller Regel keine gesetzliche Haftung besteht, da es sich bei der Einweisung um eine Gefälligkeitsleistung handelt ("konkludenter Haftungsausschluss"). In solchen Fällen wird die Ehrenamtshaftpflichtversicherung auch keine Leistung erbringen, gleichwohl aber eventuelle unberechtigte Ansprüche für die Lotsinnen und-Lotsen abwehren. Damit sind die Freiwilligen in einer ähnlichen Situation wie ehrenamtlich Tätige in Repair-Cafés. Wir empfehlen, jeweils vorab entsprechende Haftungsausschlüsse zwecks Klarstellung schriftlich zu vereinbaren.

Mehr Informationen

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Di@-Lotsen-Tag 2023 im Biebricher Schloss Wiesbaden

Der zweite Di@-Lotsen-Tag findet am 8. September 2023 statt. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung folgen.