Übersicht der geplanten Schulungstermine im Jahr 2023:
Online-Fortbildung | Abschlussveranstaltung (16.00 – max. 17.30 Uhr) |
(15.00 – 18.00 Uhr) | |
1. Mo. 09. und Di. 10.10.2023 | Mo. 20.11.2023 |
2. Do. 12. und Fr. 13.10.2023 | Mi. 22.11.2023 |
3. Do. 19. und Fr. 20.10.2023 | Fr. 01.12.2023 |
4. Mo. 23. und Di. 24.10.2023 | Di. 05.12.2023 |
5. Mi. 25. und Do. 26.10.2023 | Mi. 06.12.2023 |
Anmeldeverfahren
Nachdem Sie sich für eine Online-Schulung entschieden haben, klicken Sie auf den dazugehörigen Link in der Zeile. Auf der Internetseite wird Ihnen im grauen Infokasten noch einmal angezeigt, für welche Schulung Sie sich anmelden. Im Anschluss tragen Sie dann die Anzahl der zu schulenden Personen ein. Es folgt die Angabe des Vor- und Nachnamens des ersten Teilnehmers sowie die E-Mail-Adresse der Stützpunktleitung. Bitte wählen Sie auch Ihren Projektstützpunkt aus, sodass wir Sie einfacher zuordnen können. Mit dem Drücken des Buttons „Review“ kommen Sie dann zur nächsten Seite, auf der Sie den zweiten Teilnehmer anmelden können usw. Diesen Vorgang wiederholen Sie so oft, wie Sie Teilnehmer anmelden wollen. Am Ende finden Sie eine Übersicht, mit der Sie Ihre Anmeldung dann abschließen und senden können.
Anmeldebestätigung, Teilnehmer umbuchen oder Schulung stornieren
Sie erhalten sofort nach der Anmeldung über das Portal eine Anmeldebestätigung. Bitte sehen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner nach. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie für jeden Teilnehmenden separat. In dieser E-Mail erhalten Sie außerdem auch individuelle Links, mit denen Sie die Teilnehmenden auf eine andere Schulung umbuchen oder sie auch von der Schulung wieder abmelden können.
Voraussetzungen eines Di@-Lotsen
Im Folgenden haben wir einige Aspekte zusammengetragen, die Ihnen einen ersten Eindruck davon vermitteln sollen, welche Voraussetzungen Sie für die Tätigkeit einer Di@-Lotsin oder eines Di@-Lotsen unter anderem mitbringen sollten. Jeder Di@-Lotsen-Stützpunkt hat natürlich seine individuellen Konzepte und Voraussetzungen. Sie sollten daher in jedem Fall den persönlichen Kontakt mit den Stützpunktleitenden suchen, um alle offenen Fragen zu klären.
- Freude am Arbeiten mit Erwachsenen und die Wertschätzung der älteren Generation.
- Eigene Erfahrungen in der Wissensvermittlung und die Fähigkeit, sich in die Lebenswelten der Teilnehmenden hineinzuversetzen. Das heißt nicht, dass Sie eine Person mit IT-Expertise sein müssen, jedoch in der Lage sein sollten, die gängigen IT-Geräte und -Anwendungen zu vermitteln. Z.B. die Bedienung eines Computers, Laptops oder Handys. Die Handhabung von MS-Office und Firefox und die Einrichtung eines WhatsApp-Kontos, Online-Banking, etc.
- Sie übernehmen die Rolle einer fördernden und unterstützenden Person und stärken die Lernfähigkeit und Eigenständigkeit der Teilnehmenden.
- Sie gehen auf die Stärken und Schwächen, sowie die individuellen digitalen Wünsche der Teilnehmenden ein.
- Sie sind in der Lage Inhalte geduldig und emphatisch zu vermitteln.
EDV – Beantragung der Zuwendung
Jedem Stützpunkt, der aufgenommen wird, steht ein Budget in Höhe von € 1.500 zur individuellen Verwendung für seine EDV-Ausstattung zur Verfügung. Um die Mittel zu beantragen, füllen Sie bitte den digitalen Online-Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus. Dieser wird dann direkt an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Hessischen Staatskanzlei, Abteilung Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung geschickt.
Zum Online-AntragAnschließend erhalten Sie von genannter Stelle Ihren Zuwendungsbescheid. Sobald dieser bei Ihnen eingegangen ist, müssen Sie die bewilligten Mittel abrufen. Zum Abruf genügt eine formlose E-Mail an: ressortkoordination@digitales.hessen.de Die Mail muss folgende Informationen enthalten: Höhe der bewilligten Mittel, Empfangsbestätigung des Zuwendungsbescheids (die als Dokument am Bescheid angehängt ist) und einen Nachweis der Bankverbindung. Der Mittelabruf ist spätestens bis zum 10.12. innerhalb des Jahres Ihrer Ernennung einzureichen.
Erst nachdem Sie die Mittel abgerufen haben, können Sie die gewünschte Ausstattung selbständig bei einem Händler Ihrer Wahl bestellen/einkaufen. Die Rechnung(en) reichen Sie bei der unten genannten Adresse ein. Bitte beachten Sie, dass die Mittel für die EDV bis zum Jahresende Ihrer Ernennung (31.12.) verausgabt werden müssen.
Zusätzlich benötigen Sie einen „Verwendungsnachweis“ zur Technikförderung, der Ihnen vorausgefüllt (Name, Datum des Bescheids, etc.) zusammen mit dem Zuwendungsbescheid zugeht. Wir bitten Sie, diesen bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres einzureichen. Für dieses Projekt reicht ein einfacher Verwendungsnachweis aus. Dies bedeutet, dass Sie keine Kopien von Belegen oder Rechnungen benötigen. Sie können sich demnach auf eine kurze Beschreibung der Projektumsetzung im Sachbericht und einer Auflistung der erworbenen Ausstattung im zahlenmäßigen Nachweis beschränken. Den unterschriebenen Nachweis können Sie gerne als Scan per E-Mail an: ressortkoordination@digitales.hessen.de senden. Es ist nicht notwendig, den Nachweis ausgedruckt in zweifacher Version zu verschicken.
Download VerwendungsnachweisAlle Fragen zum Thema EDV beantwortet Ihnen gerne:
Ansprechperson:Hessischen Staatskanzlei
Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Frau Marie-Claire Brenner
Georg-August-Zinn-Str. 1
65183 Wiesbaden
E-Mail: marie-claire.brenner@digitales.hessen.de
Welche EDV kann ich bestellen?
Hier finden Sie eine Liste von Produkten mit Preisangaben, die als Orientierung dienen soll, welche Ausstattung bisher von anderen Stützpunkten bestellt wurde.
Download EDV-ListeVersicherungsschutz
Hessen hat als erstes Bundesland bereits im Jahr 2003 mit der SV SparkassenVersicherung private Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen, damit den Ehrenamtlichen aus ihrem selbstlosen Einsatz für die Gemeinschaft keine Nachteile entstehen. Den Versicherungsschutz, den freiwillig Engagierte erhalten können, bestätigt die SV SparkassenVersicherung gerne auch für die Di@-Lotsinnen und -Lotsen, die von den jeweiligen Landkreisen und/oder Stützpunkten vermittelt werden. Für Personen, die diese Tätigkeit komplett allein und ohne Vermittlung durchführen, besteht hingegen kein Versicherungsschutz, da die Tätigkeit innerhalb einer Vereinigung eine elementare Voraussetzung ist. Weiterhin ist zu beachten, dass Gefälligkeitsleistungen im Rahmen Di@-Lotsen-Projekts ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen. Das bedeutet, dass Schäden, die unmittelbar im Rahmen der digitalen Einweisung durch die Di@-Lotsinnen und -Lotsen an den digitalen Geräten oder den darauf gespeicherten Daten entstehen, in Höhe von bis zu 25.000 EUR mit einem Selbstbehalt von 25 EUR abgesichert sind.
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